AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Allgemeines

  • Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Yvonne Sosna (im folgenden Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  • Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Bildmaterials.
  • Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
  • Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
  • „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Bilder auf Leinwand usw.). Die/Der Auftraggeberin/Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetze handelt.

II. Nutzung- und Urheberrecht

  • Der Fotografin  steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  • Die von der Fotografin hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen (Privaten) Gebrauch der/des Auftraggeberin/Auftraggebers bestimmt, nicht für den kommerziellen Gebrauch.
  • Jede Veränderung und Weiterbearbeitung der zur Verfügung gestellten Fotografien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.
  • Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist -sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  • Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch die/den Auftraggeberin/Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Die weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt. 
  • Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form des gewählten Mediums  auf die/den Auftraggeberin/Auftraggeber über.
  • Bei der Verwertung der Fotografien muss die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheberin der Fotografie genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz. Die Namensnennung sollte wie folgt erfolgen: Copyright© ys-photography by Yvonne Sosna
  • Die/Der Auftraggeberin/Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge ist abhängig vom gewählten Shooting-Paket, von der Shooting-Dauer, bzw. von dem mit der/dem Auftraggeberin/Auftraggeber vereinbarten Shooting-Umfang. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Nach spätestens 3 Monaten werden die Bilddateien gelöscht.
  • Die Fotografin darf bis auf Widerruf die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. Homepage, Blog, soziale Netzwerke u.a. Facebook und Instagram, Werbematerial, Fotowettbewerbe usw.)

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

  • Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und sind von der/dem Auftraggeberin/Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise aus.
  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die/Der Auftraggeberin/Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum der Fotografin.
  • Die Fotografin ist, soweit durch die/den Auftraggeberin/Auftraggeber keine ausdrückliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der/des Auftraggeberin/Auftraggebers gelten als zusätzliche Beauftragung, d.h. sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. 

IV. Nebenpflichten

 

  • Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist die/der Auftraggeberin/Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen.
  • Die/Der Auftraggeberin/Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografien übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt die/der Auftraggeberin/Auftraggeber.

V. Schlussbestimmungen

 

  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
  • Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
  • Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung ersetzt, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.